Hier werden die Regelungen zur Selbstverwaltungsordnung Finanzen in Bezug auf Fördermitgliedschaften und Spenden dargestellt bzw. erläutert:

Höhe der Beiträge

Wir gehen von einem solidarischen Fördermodell aus. Menschen zahlen, was sie können, und wenn das mal einige Zeit nicht geht, ist das auch okay.

  • Entsprechend können sich Menschen (natürliche Personen) mit einem frei gewählten Betrag an der Förderung beteiligen.
  • Der Mindestbeitrag für juristische Personen beträgt €120 pro Jahr.
  • Bei größeren Verbänden oder Unternehmen empfehlen wir Jahresbeiträge ab € 500.
 
Bei Spenden & Förderbeiträgen von mehr als € 1.000 im Jahr behalten wir uns vor, die Übereinstimmung zu unseren Satzungszwecken zu verifizieren, da Fördermitglieder Mitglieder des Vereins sind.
 

 

Zahlungsmodaliäten

    • Bei Privatpersonen ist eine vierteljährliche, halbjährliche, sowie eine jährliche Zahlungsweise möglich.
    • Bei juristischen Personen bieten wir nur Jahresmitgliedschaften. Ausnahmen sind möglich.
    • Die Zahlung erfolgt per eigener Überweisung, per twingle-Spendentool oder per SEPA-Einzugsermächtigung. Für letztere Möglichkeit schreiben Sie bitte an finanzen@psychologistsforfuture.org

 

 

Kündigung der Fördermitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende möglich, eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen. Bei juristischen Personen benötigen wir ein von einer vertretungsberechtigten Person unterschriebenes Dokument. Einzelpersonen können formlos per mail an finanzen@psychologistsforfuture.org die Fördermitgliedschaft kündigen.